Stand: 02.08.2023 

Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen 

§ 1 Geltungsbereich; Form 

(1) Geltung im unternehmerischen Verkehr. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen („AVSB“) der METAVITAL GmbH, Tannenhof 47, 22397 Hamburg („METAVITAL“ oder „wir“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Sie“). Die AVSB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer USt-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. 

(2) Sachlicher Geltungsbereich. Die AVSB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB) sowie für die Reparatur von uns verkaufter Waren während ihrer Nutzung durch den Käufer und weitere Serviceleistungen, die METAVITAL gegenüber dem Käufer im Hinblick auf dessen Nutzung verkaufter Waren erbringt. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVSB in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 

(3) Ausschließliche Geltung. Unsere AVSB gelten ausschließlich. Soweit unsere Ware eine Software ist oder in Fällen, in denen eine Software auf einer Ware von uns vorinstalliert und als Bestandteil der Ware verkauft bzw. geliefert wird, gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser AVSB die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der METAVITAL GmbH [nachzulesen auf der METAVITAL Webseite]. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers („Käufer-AGB“) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Käufer-AGB die Lieferung oder sonstige Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

(4) Vorrang individueller Vereinbarungen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVSB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

(5) Formerfordernisse. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 

(6) Gesetzliche Vorschriften. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVSB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

(7) Teilnichtigkeit. Falls eine Bestimmung dieser AVSB nichtig ist oder wird, so berührt dies im Zweifel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

§ 2 Spezifikationen; Vertragsschluss 

(1) Subjektive Anforderungen des Kunden. Unbeschadet der in diesen AVSB enthaltenen Festlegungen werden die subjektiven Anforderungen hinsichtlich des Umfangs und Inhalts jeder Leistung („Spezifikationen“) zwischen METAVITAL und dem Käufer für jeden Vertrag im Einzelnen festgelegt. Der Käufer wird im Rahmen der Festlegung der Spezifikationen gegenüber METAVITAL (a) eine vollständige Definition der erwarteten Leistung in Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und hinsichtlich sämtlicher sonstiger relevanter Merkmale der Ware oder sonstigen Leistung sowie (b) sämtliche weiteren, für die nach dem jeweiligen Vertrag aufseiten des Käufers vorausgesetzte Verwendung wesentlichen Informationen offenlegen. Verbindlich für die Bestimmung des Leistungsgegenstands sind ungeachtet dessen allein diejenigen subjektiven Anforderungen, welche die Parteien in den Spezifikationen vereinbaren. 

(2) Spezifikationen bei Medizinprodukten. Wenn und soweit es sich bei der Ware um ein (gebrauchtes) Medizinprodukt handelt, gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall die nachstehenden Spezifikationen als vereinbart: (a) das Medizinprodukt trägt die CE-Kennzeichnung, und es wurde eine EU-Konformitätserklärung für das Produkt ausgestellt; (b) das Medizinprodukt wurde ggfs. seit seinem erstmaligen Inverkehrbringen keiner wesentlichen Veränderung unterzogen und nicht in der Gestalt neu aufbereitet, dass es den Charakter eines neuen Produktes erhielt (gewöhnliche Reparaturen, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen bleiben hiervon unberührt); (c) hinsichtlich der Ware liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass von dem Medizinprodukt eine Gefahr für Patienten, Anwender oder Dritte ausgeht; (d) das erforderlichenfalls oder gegebenenfalls anzugebende Datum, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist, ist nicht abgelaufen; (e) die Instandhaltung und Wartung des Medizinprodukts, also insb. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung i.S.v. § 7 MPBetreibV sind gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und nach Herstellerangaben turnusmäßig erfolgt; (f) Sicherheitstechnische Kontrollen i.S.v. § 11 MPBetreibV (STK) bzw. Messtechnische Kontrollen i.S.v. § 14 MPBetreibV (MTK) des Medizinprodukts sind gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und nach Herstellerangaben turnusmäßig erfolgt. 

(3) Angebote der METAVITAL. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist unbeschadet dessen verpflichtet, das Angebot von METAVITAL unverzüglich auf erkennbare Irrtümer, Unklarheiten (insbesondere im Hinblick auf die subjektiven Anforderungen des Käufers), Unvollständigkeit sowie Ungeeignetheit der Spezifikationen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung zu prüfen und METAVITAL unverzüglich über notwendige Änderungen oder Klarstellungen des Angebotes zu informieren, damit METAVITAL ein im Hinblick auf die subjektiven Anforderungen des Kunden berichtigtes, aber dennoch unverbindliches Angebot erneut abgeben kann. 

(4) Proben und Muster. Dem Käufer vor Vertragsschluss seitens METAVITAL oder durch Dritte (z.B. Vertriebspartner von METAVITAL) überlassene Proben oder Muster von Liefergegenständen (einschließlich Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sind nur dann anstelle der Spezifikationen oder zusätzlich zu den Spezifikationen für die vertragsgemäße Beschaffenheit eines Liefergegenstandes verbindlich, wenn METAVITAL dies dem Käufer bei oder nach Überlassung der Probe oder des Musters ausdrücklich mitteilt; im Übrigen handelt es sich bei solchen Proben oder Mustern lediglich um unverbindliche Beispiele für 

mögliche Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen, die von METAVITAL oder deren Vorlieferanten oder in deren Auftrag abgegeben wurden, und die über die in den Spezifikationen festgelegten Beschaffenheitsangaben hinausgehen, werden durch die konkretisierende oder entgegenstehende Festlegung in den Spezifikationen berichtigt. 

(5) Bestellung; Vertragsschluss. Die Bestellung der Ware bzw. die Auftragserteilung für eine Reparatur durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann durch METAVITAL entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer bzw. Durchführung der Reparatur erklärt werden. Die Möglichkeit des Vertragsschlusses durch übereinstimmende schriftliche Erklärungen von Käufer und METAVITAL auf derselben Urkunde bleibt hiervon unberührt. 

§ 3 Vertragsschluss bei Nutzung unseres Webshops; Käuferinformationen 

(1) Darstellung im Webshop. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. 

(2) Registrierung; Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie können als registrierter Benutzer Bestellungen auch über unseren Webshop tätigen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren bzw. zum Abschluss von Verträgen über von uns angebotene Dienstleistungen. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter folgendem Link [nachzulesen im Footer der METAVITAL Webseite] abrufen können. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden. Sie können die Löschung Ihrer Registrierung jederzeit per E-Mail an unser Support-Team (info@metavital.eu) auslösen. 

(3) Schritte zum Vertragsschluss; Korrektur von Eingabefehlern. Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf den „Weiter zur Kasse“-Button auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. 

(4) Verbindliches Angebot. Erst durch Anklicken des „Jetzt kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der 

Beauftragung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Auftragserteilung durch eine gesonderte E-Mail annehmen oder die bestellte Ware in den Versand geben bzw. die beauftragte Reparatur oder sonstige Dienstleistung durchführen. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. 

(5) Vertragssprache. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ggfs. lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang. 

(6) Speicherung des Vertragstexts. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AVSB werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht. 

(6) Geltung der allgemeinen Bestimmungen. Sofern und soweit nicht in diesem § 3 der AVSB Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AVSB, insbesondere die Bestimmungen des § 2 der AVSB, auch für Verträge, die unter Nutzung unseres Webshops zustande kommen. 

§ 4 Besondere Vorschriften für Medizinprodukte 

(1) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. In ihrem jeweiligen Herrschaftskreis werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des Produkthaftungsrechtes, insbesondere der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) i.V.m. den Bestimmungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bzw. der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) eingehalten werden. 

(2) Schulungen. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes 1 wird METAVITAL dem Käufer die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zur Einweisung in die Funktionsweise solcher Waren ermöglichen, die Medizinprodukte i.S.d. einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind. Eine Basisschulung (für die korrekte Bedienung des Gerätes) ist dabei für den Käufer verpflichtend, die erweiterte Anwenderschulung für die routinierte Anwendung des Systems unbedingt empfohlen. Die Kosten für Basisschulung und erweitere Anwenderschulung sind im Kaufpreis bereits enthalten. Nimmt der Käufer entgegen der Empfehlung der METAVITAL die erweiterte Anwenderschulung nicht in Anspruch, entsteht dem Käufer kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung bzw. Minderung des Kaufpreises. 

(3) Meldepflichten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse im Sinne des § 3 MPAMIV, soweit sie mit den von uns veräußerten Waren im Zusammenhang stehen, uns gegenüber auch dann zu melden, wenn die mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnisse nicht zugleich einen Gewährleistungsfall darstellen. Mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse in diesem Sinne sind solche nach § 2 MPAMIV. 

(4) Informationspflichten. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Rückrufaktionen oder Sicherheitsmaßnahmen, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Käufer wird Aufforderungen seitens METAVITAL betreffend die Vernichtung, Rückgabe oder sonstiger Maßnahmen bezüglich der von ihr veräußerten Waren befolgen, soweit diese mit der MDR, der 

MPAMIV sowie Anweisungen der zuständigen Behörde und des nach Art. 10 MDR Verantwortlichen in Einklang stehen. 

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug 

(1) Lieferbedingungen. Die Lieferung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung der Parteien (a) durch Auslieferung an den Käufer durch METAVITAL oder (b) auf Kosten des Käufers durch Versendungskauf an den vom Käufer bezeichneten Bestimmungsort. In den Fällen des Buchstaben (b) erfolgt der Versand ab Lager der METAVITAL, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 

(2) Lieferfrist. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. 

(3) Nichtverfügbarkeit der Leistung. Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. 

(4) Lieferverzug. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Die Rechte des Käufers gem. § 10 dieser AVSB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. 

(5) Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 

(6) Annahmeverzug. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

(1) Preise. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

(2) Versandkosten. Beim Versendungskauf (§ 5 Abs. 1 Buchst. (b)) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten der unsererseits für jeden Versand abgeschlossenen Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. 

(3) Zahlungsfrist. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 

(4) Zahlungsverzug. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, einschließlich der gesetzlichen Verzugskostenpauschalen, vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

(5) Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 8 Abs. 6 Satz 2 dieser AVSB unberührt. 

(6) Gefährdete Zahlung. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

(1) Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 

(2) Verbotene Handlungen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

(3) Herausgabeverlangen; Rücktritt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

§ 8 Mängelansprüche des Käufers 

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

(2) Grundlage der Mängelhaftung. Grundlage unserer Mängelhaftung sind die vereinbarten Spezifikationen, ferner die objektiven Anforderungen an die betreffende Ware sowie, soweit relevant, die Montageanforderungen. 

(3) Einschränkungen der Mängelansprüche. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

(4) Vorrang der Nacherfüllung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

(5) Pflichten im Rahmen der Nacherfüllung. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. 

(6) Weitere Mängelansprüche. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 

(7) Schadensersatz; Aufwendungsersatz. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

§ 9 Garantien des Verkäufers 

(1) Ausdrückliche Garantie. Soweit METAVITAL in einem Vertrag über den Kauf einer bestimmten Ware ausdrücklich eine Garantiezusage gegenüber dem Käufer trifft, gelten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall für diese Haltbarkeitsgarantie (§ 443 Abs. 2 BGB) die nachstehenden Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche des Käufers nach § 8 dieser AVSB bleiben hiervon unberührt. 

(2) Umfang der Garantie. METAVITAL garantiert, dass gelieferte Waren unter einer Garantie für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Gefahrübergang gemäß § 5 („Garantiezeitraum“) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden. Innerhalb des Garantiezeitraums auftretende Material- oder Verarbeitungsfehler der betreffenden Waren („Garantieschäden“) wird METAVITAL nach ihrer Wahl durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile binnen angemessener Frist teilweise kostenfrei beheben („Garantieleistungen“). 

(3) Garantieleistungen. Ersatzteile oder notwendige Softwareupdates überlässt METAVITAL dem Käufer bei Garantieschäden kostenfrei. Notwendige Servicearbeiten zur Fehleranalyse und -behebung (ob remote oder am Einsatzort der Ware) im Rahmen von Garantieleistungen sowie Kosten für An- und Abfahrt von Technikern, Abholung schadhafter Waren und die Anlieferung von Ersatzgeräten sind nicht kostenfrei, sondern werden von METAVITAL nach tatsächlichem Anfall berechnet. Es gelten die vereinbarten Vergütungs- und Kostensätze; in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung ist eine aufwandsangemessene Vergütung durch den Käufer zu zahlen bzw. Kosten in angemessenem Umfang zu erstatten. Sonstige Ansprüche des Käufers gegen METAVITAL, insbesondere auf Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn, sind nicht von den Garantieansprüchen des Käufers umfasst. 

(4) Ausnahmen. Garantieansprüche des Käufers bestehen nicht für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Garantieansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, wenn die Ware Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von METAVITAL nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen, in die Waren durch den Käufer oder auf dessen Veranlassung nicht von METAVITAL autorisiertes Zubehör eingebaut wurde oder die Fabrikationsnummer der Waren entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. 

(5) Inanspruchnahme der Garantie. Ansprüche des Käufers auf Garantieleistungen können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber METAVITAL innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantieschadens oder, bei nicht sofort erkennbaren Fehlern, innerhalb von zwei Monaten nach dessen Entdeckung geltend gemacht werden. Die Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang, für den Garantiezeitraum und unter den oben genannten sonstigen Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) auch für jeden späteren, in dem Sitzland des Käufers ansässigen künftigen Eigentümer der Waren. 

§ 10 Sonstige Haftung 

(1) Gesetzliche Haftung. Soweit sich aus diesen AVSB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Umfang der Haftung. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im Falle des Buchstaben (b) ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(3) Reichweite der Haftungsbeschränkung. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(4) Rücktritt; Kündigung. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

§ 11 Verjährung 

(1) Verjährungsfrist. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 

(2) Reichweite der verkürzten Verjährung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. 

§ 12 Besondere Vorschriften für Serviceleistungen und Reparaturaufträge 

Für Serviceleistungen und Reparaturaufträge gelten die Bestimmungen dieser AVSB, soweit nicht in diesem § 12 Abweichendes bestimmt ist. 

(1) Abwicklung von Garantie-/Gewährleistungsfällen. Soweit ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall vorliegt, erfolgen Service- oder Reparaturleistungen für Sie kostenfrei auf Grundlage dieser AVSB. In diesen Fällen trägt METAVITAL ggfs. anfallende Kosten für Versand und Versicherung sowie Gewährleistungsarbeiten und Ersatzteile wie in §§ 8, 9 beschrieben. 

(2) Vertragsschluss für Service-Einzelverträge und Reparaturaufträge. Sofern es sich bei den Service- oder Reparaturleistungen nicht um einen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall i.S.d. § 9 Abs. 1 dieser AVSB handelt und sofern Sie nicht mit METAVITAL einen Servicevertrag mit einer 

Pauschalvergütung geschlossen haben, kommt ein Vertrag über einzelne Serviceleistungen bzw. die Reparatur des zu reparierenden Geräts auf Grundlage eines Service- bzw. Reparaturauftrags nach Maßgabe von § 2 Abs. 5 dieser AVSB zustande. Sofern Sie einen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall melden, METAVITAL die gemeldeten Fehler aber ganz oder teilweise nicht als Garantie- bzw. Gewährleistungsfall betrachtet, wird METAVITAL Ihnen hinsichtlich der nicht von einer Garantie gedeckten bzw. nicht der Gewährleistung unterfallenden Serviceleistungen bzw. Reparaturarbeiten zunächst ein Angebot übersenden; in diesen Fällen kommt ein Vertrag über die Serviceleistungen bzw. den Reparaturauftrag erst mit Ihrer Annahme dieses Angebots zustande; von METAVITAL anerkannte Garantie- bzw. Gewährleistungsarbeiten bleiben hiervon unberührt. 

(3) Servicegebühren; Reparaturkosten. Die Abrechnung von Serviceleistungen oder Reparaturarbeiten erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarung auf Grundlage des tatsächlichen und nachgewiesenen Zeit- und Materialaufwands. METAVITAL berechnet die Serviceleistungen bzw. Reparaturarbeiten mit einem Stundensatz von 105 EUR; abgerechnet wird im 6-Minuten-Takt. Sonstige Kosten werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Rechnung gestellt. 

(4) Kostenvoranschlag für Reparaturaufträge. Sie haben im Falle von Reparaturaufträgen auch die Möglichkeit, vor Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag für die Reparaturarbeiten zu verlangen. Sie können auch festlegen, dass METAVITAL Ihnen nur dann einen Kostenvoranschlag geben soll, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten einen bestimmten Betrag überschreiten. In diesen Fällen wird METAVITAL den voraussichtlichen Zeit- und Materialaufwand für den Reparaturauftrag vorab veranschlagen, und ein Reparaturauftrag kommt erst mit einer Auftragserteilung durch Sie zustande. Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass der tatsächliche Reparaturaufwand höher ausfällt als vorab veranschlagt, werden Sie vor Beginn der Reparatur telefonisch benachrichtigt. 

(5) Versandkosten. Die Kosten für den Versand und die Versicherung der zu reparierenden Geräte an METAVITAL sind durch Sie zu tragen. Die Kosten der Rücksendung werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. 

(6) Transportschäden. Sie haben die Pflicht, Geräte, die zu METAVITAL zur Reparatur eingesendet werden, angemessen zu verpacken, sodass die Gefahr von Transportschäden minimiert wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Transportversicherung für die zur Reparatur eingesandten Geräte. METAVITAL wird bei Erhalt der zur Reparatur eingesandten Geräte festgestellte Transportschäden dokumentieren und Sie über Art und Umfang solcher Transportschäden sowie die Möglichkeiten einer Reparatur durch METAVITAL unverzüglich informieren. Sie haben ggf. die Möglichkeit, METAVITAL mit der Reparatur auch der Transportschäden zusätzlich zu beauftragen. Die Bestimmungen dieses Reparaturauftrags gelten insoweit entsprechend. Bei Rücksendung reparierter Geräte wird METAVITAL ihrerseits angemessene Vorkehrungen gegen Beschädigungen beim Transport treffen; unbeschadet dessen gelten für die Gefahrtragung bei Rücksendung die AGB entsprechend. 

(7) Ersatzteile: Es kann vorkommen, dass bestimmte für die Reparatur benötigte Bauteile nicht mehr lieferbar sind und wir auf andere Ersatzteile zurückgreifen müssen. Diese Ersatzteile haben die gleiche Funktionalität, können aber das Design Ihres Geräts wesentlich verändern. Sie haben für diese Fälle die Möglichkeit, durch Auswahl der entsprechenden Option am Ende des Reparaturauftrags ein Vorab-Gespräch mit unserem Technischen Support zu vereinbaren. Wählen Sie diese Option, werden wir Ersatzteile, welche das Design Ihres Geräts wesentlich verändern, nur mit Ihrer Zustimmung einbauen. 

(8) Reparaturdauer. Wir werden Reparaturaufträge so schnell wie möglich, jedenfalls aber binnen angemessener Zeit bearbeiten. Eine verbindliche Zusage über die zu erwartende Reparaturdauer können wir im Vorhinein nicht treffen. Ihnen ggf. mitgeteilte Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Dies schon deswegen, weil es zu Verzögerungen kommen kann, wenn ein Hersteller ein Ersatzteil nicht sofort liefern kann. Sofern es aufgrund solcher Lieferschwierigkeiten oder sonstiger Umstände zu erheblichen Verzögerungen der Reparaturdauer kommt, werden wir Sie hierüber informieren. Im Übrigen gilt § 5 dieser AVSB entsprechend. 

(9) Haftung. Ergänzend zu § 10 dieser AVSB gilt: Für den Verlust, die Zerstörung oder Veränderung von Daten, die auf den im Rahmen von Serviceleistungen von METAVITAL supporteten bzw. den im Rahmen von Reparaturaufträgen zu reparierenden Geräten gespeichert sind, haftet METAVITAL nur in dem Umfang, der bei einer ordnungsgemäßen Sicherung der Daten vor Zugangsgewährung bzw. Übersendung der zu reparierenden Geräte an METAVITAL entstanden wäre; dies gilt nicht, wenn und soweit METAVITAL nach Maßgabe des Service- bzw. Reparaturauftrags die Datensicherung für Sie übernommen hat. 

(10) Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Serviceleistungen und Reparaturaufträge ist der Sitz von METAVITAL, sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderer Erfüllungsort ergibt (z.B. bei einer Leistungserbringung vor Ort bei Ihnen). 

(11) Auftragsverarbeitung. Wenn Sie METAVITAL im Rahmen von Serviceleistungen Zugriff auf Ihr METAVITAL-System gewähren, und falls auf dem von Ihnen zur Reparatur übersandten Gerät personenbezogene Daten gespeichert sind, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung der METAVITAL ist auf der METAVITAL Webseite abrufbar und muss in diesen Fällen von Ihnen und uns unterzeichnet werden. 

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand 

(1) Rechtswahl. Für diese AVSB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie solcher Vorschriften des deutschen Rechts, welche auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen. 

(2) Gerichtsstand. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVSB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

 

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